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   BGH, 18.08.2009 - 5 StR 278/09   

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https://dejure.org/2009,5024
BGH, 18.08.2009 - 5 StR 278/09 (https://dejure.org/2009,5024)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2009 - 5 StR 278/09 (https://dejure.org/2009,5024)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2009 - 5 StR 278/09 (https://dejure.org/2009,5024)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 246 StGB; § 154 StPO; § 261 StPO
    Betrug und Unterschlagung (Sicherungsbetrug; Entkräftung eines Regelbeispiels); Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Unvollständigkeit; Widersprüchlichkeit); Erörterungsmangel (teilweise Einstellung des Verfahrens; "Glattbügeln" des Prozessstoffs)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Veruntreuung von Tageseinnahmen durch die Kellner eines Restaurants durch Manipulation des Kassensystems des Arbeitgebers; Mängel der Würdigung von Zeugenaussagen und des Einlassungsverhaltens der Angeklagten durch die Strafkammer als Grundlage einer Sachrüge; ...

  • Judicialis

    StGB § 263 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 3; ; StPO § 154 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veruntreuung von Tageseinnahmen durch die Kellner eines Restaurants durch Manipulation des Kassensystems des Arbeitgebers; Mängel der Würdigung von Zeugenaussagen und des Einlassungsverhaltens der Angeklagten durch die Strafkammer als Grundlage einer Sachrüge; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 377
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 278/09
    Bei einer - wie hier - auf Indizien gestützten Verurteilung kann ein Erörterungsmangel gegeben sein, sofern für die Teileinstellung nicht ausschließlich prozessökonomische Erwägungen ausschlaggebend waren und eine etwaige Beweisbedeutung nicht wenigstens angesprochen wird (vgl. BGH StV 1998, 580, 582; 2001, 552; 2002, 637, 639).
  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08

    Sicherungsbetrug nach verjährter Untreue (mitbestrafte Nachtat; Strafzumessung);

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 278/09
    Demgemäß ist kein so genannter Sicherungsbetrug gegeben (vgl. BGH NStZ 2009, 203).
  • BGH, 11.09.2002 - 1 StR 171/02

    Beweisantrag (Ablehnung wegen eigener Sachkunde; Glaubwürdigkeit;

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 278/09
    Bei einer - wie hier - auf Indizien gestützten Verurteilung kann ein Erörterungsmangel gegeben sein, sofern für die Teileinstellung nicht ausschließlich prozessökonomische Erwägungen ausschlaggebend waren und eine etwaige Beweisbedeutung nicht wenigstens angesprochen wird (vgl. BGH StV 1998, 580, 582; 2001, 552; 2002, 637, 639).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00

    Inbegriff der Hauptverhandlung; Erörterungsbedürftigkeit;

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 278/09
    Bei einer - wie hier - auf Indizien gestützten Verurteilung kann ein Erörterungsmangel gegeben sein, sofern für die Teileinstellung nicht ausschließlich prozessökonomische Erwägungen ausschlaggebend waren und eine etwaige Beweisbedeutung nicht wenigstens angesprochen wird (vgl. BGH StV 1998, 580, 582; 2001, 552; 2002, 637, 639).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 278/09
    Das Landgericht hat sich mit möglicherweise beweisrelevanten entlastenden, fehlerfrei festgestellten Umständen nicht hinreichend auseinandergesetzt und es unterlassen, prägende Umstände der Gesamttaten näher zu würdigen (vgl. BGHSt 14, 162, 164 f.; BGH NStZ 2009, 401, 403; Brause NStZ 2007, 505, 506).
  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20

    Beweiswürdigung; Vergewaltigung (Unfähigkeit zur Bildung eines entgegenstehenden

    Lückenhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sich das Tatgericht nicht mit allen wesentlichen, den Angeklagten belastenden und entlastenden Indizien auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 5 StR 524/09, NStZ-RR 2010, 152, 153, und vom 18. August 2009 - 5 StR 278/09, NStZ-RR 2009, 377).
  • BGH, 20.02.2024 - 2 StR 283/23
    Lückenhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sich das Tatgericht nicht mit allen wesentlichen, den Angeklagten belastenden und entlastenden Indizien auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 5 StR 524/09, NStZ-RR 2010, 152, 153 und vom 18. August 2009 - 5 StR 278/09, NStZ-RR 2009, 377).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen:

    Ist dies nach der konkret gegebenen Beweissituation der Fall, sind die Gründe für die Teileinstellung im Urteil mitzuteilen und ihre Beweisbedeutung zu würdigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2009 - 5 StR 278/09, NStZ-RR 2009, 377, 378; vom 13. Februar 2018 ? 4 StR 346/17, NStZ 2018, 618 jeweils mwN).
  • BGH, 28.01.2010 - 5 StR 524/09

    Besonders kritische Beweiswürdigung; problematische Persönlichkeit des

    Sie unterlässt es, prägende Umstände der Tat, wie sie sich nach den Bekundungen des Hauptbelastungszeugen zugetragen hat, näher zu würdigen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 377 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 407/09 Tz. 9; Brause NStZ 2007, 505, 506).
  • BGH, 15.10.2009 - 5 StR 407/09

    Versuchter Totschlag; Beweiswürdigung (fernliegende Notwehrlage; Notwehrexzess;

    Sie unterlässt es, prägende Umstände der Tat näher zu würdigen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2009 - 5 StR 278/09 Rdn. 4 m.w.N.).
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